
Unsere Vergütung erfolgt grundsätzlich - bis zum Außerkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) - nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen, im Regelfall bemessen am Wert des Beratungs- oder Streitgegenstandes, deren Höhe auch die Grenze der erstattungsfähigen Kosten in einem Rechtsstreit bildet.
Um für Sie mit dem größtmöglichen Maß anwaltlicher Qualität arbeiten zu können, bieten wir unsere Rechtsberatung, insbesondere in Strafsachen, auch nach Honorarvereinbarung an.
Sie erfolgt zeitbezogen oder nach zu vereinbarenden Pauschalen und ist ausgerichtet an dem erforderlichen oder gewünschten Aufwand und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Vereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Zudem sichern wir Sie auf Wunsch zusätzlich mit einer überdurchschnittlich hohen Haftungsvereinbarung ab.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht weder für transparent noch für mehrwertbezogen. Mit der aufwandsunabhängigen, gesetzlich gesicherten Pauschale wird der Rechtsanwalt nicht zu einem dienstleistungsorientierten und engagierten Service angehalten.

